AGB - AMAZU GmbH, Ihr Systemanbieter für Druckluft- und Vakuumanlagen

Ihr Systemanbieter für Druckluft- und Vakuumanlagen

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AGB
Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen sind mit Absenden Ihrer Bestellung verbindlich.

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Allgemeine Geschäftsbedingungen
AMAZU GmbH  -  Dieselstr. 30  -  42551 Velbert
1. Allgemeines
Sämtliche Lieferungen und Leistungen von AMAZU GmbH erfolgen ausschließlich zu den folgenden Liefer- und Zahlungsbedingungen. Davon abweichenden Einkaufsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Sie verpflichten uns nur, wenn wir sie schriftlich anerkannt haben. Durch die Erteilung des Auftrages und die Annahme der von uns gelieferten Waren bestätigt der Kunde sein Einverständnis mit unseren Bedingungen.
2. Angebot und Lieferung
Unsere Angebote sind, soweit sie nicht befristet sind, stets freibleibend. Maßgebend für den Umfang der Lieferung sind unsere schriftlichen Auftragsbestätigungen. Bestellungen und Aufträge sind angenommen, wenn die Auftragsbestätigung vorliegt. Diese gilt als rechtzeitig erteilt, wenn sie gleichzeitig mit Rechnungsstellung und Lieferung erfolgt. Bei Angeboten mit zeitlicher Bindung und einer bestimmten Annahmefrist ist das Angebot maßgebend, wenn keine rechtzeitige Auftragsbestätigung vorliegt. Nebenabreden und Änderungen müssen von uns schriftlich bestätigt werden. Zeichnungen und Unterlagen, die dem Angebot beigefügt sind, dienen nur dem persönlichen Gebrauch des Empfängers und dürfen ohne unsere ausdrückliche Genehmigung weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden, Es bleibt uns vorbehalten, Teillieferungen vorzunehmen, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint. Von uns vorgenommene und berechnete Teillieferungen sind im Rahmen unserer Zahlungsbedingungen zu regulieren. Offensichtliche Irrtümer, Druck-, Rechen-, Schreib- und Kalkulationsfehler sind für uns nicht verbindlich und geben keinen Anspruch auf Erfüllung oder Schadensersatz.
3. Preis und Zahlung
Die Preise gelten - sofern nicht anders vereinbart - ab unserem Auslieferungslager. Die Preise enthalten nicht die gesetzliche Mehrwertsteuer und die Porto- und Verpackungskosten. Sofern sich die Grundlagen unserer Kalkulation ändern, behalten wir uns Preisanpassungen vor. Der Rechnungsbetrag wird nach Rechnungsdatum innerhalb von 10 Tagen mit 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen netto fällig. Abzug von 2% Skonto wird nicht gewährt, wenn sonstige Forderungen überfällig sind. Reparaturen, Wartungen, Ersatzteile, Konstruktionen, Projektierungen, sowie Dienstleistungen jeglicher Art (wie Inbetriebnahmen, SPS - Programmierungen usw.) sind sofort zahlbar ohne jeden Abzug. Steuerungen, Vorrichtungen, Sondermaschinen usw. sind zahlbar: 40% Anzahlung " 50% bei Meldung der Fertigstellung * 10% innerhalb von 8 Tagen nach Inbetriebnahme bzw. Abnahme. Zahlung jeweils ohne Abzug. Bei Zielüberschreitung behalten wir uns vor, den Verzugsschaden in Höhe des von uns beanspruchten Bankkredites geltend zu machen. Kosten für Produktinformationen und Arbeitsleistungen sind sofort netto zahlbar. Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger Gegenansprüche ist nicht statthaft.
4. Lieferzeit
Die Lieferfrist beginnt mit dem Datum der Auftragsbestätigung. Dies gilt jedoch nur, wenn zu diesem Zeitpunkt alle technischen und kommerziellen Details geklärt sind. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf der Liefergegenstand das Werk verlassen hat oder die Versandbereitschaft dem Besteller mitgeteilt wurde. Zum Rücktritt vom Vertrag wegen Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Besteller erst dann berechtigt, wenn er uns schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens vier Wochen gesetzt hat, es sei denn, es ist ein fixer Liefertermin ausdrücklich vereinbart, oder der Besteller weist nach, daß er an der Lieferung infolge der Verzögerung kein Interesse mehr hat (§ 326 Abs.2 BGB). Streiks, Aussperrungen, Krieg, Feuer, hoheitliche Maßnahmen, Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Störungen in der Energie- oder Rohstoffversorgung und sonstige Fälle höherer Gewalt, also außergewöhnliche Ereignisse, die wir nicht zu vertreten haben, befreien uns für die Dauer ihrer Auswirkungen von unserer Verpflichtung zur Vertragserfüllung. Dies gilt auch, wenn unvorhergesehe­ne Hindernisse bei Unterlieferanten eingetreten sind. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus. Verzögert sich der Versand auf Wunsch des Bestellers, sind wir berechtigt, nach einer angemessenen Frist anderweitig über den Liefergegenstand zu verfügen, den Besteller mit entsprechend verlängerter Frist zu beliefern und entstandene Lagerkosten zu berechnen.
5. Datenspeicherung
Wir setzen Sie davon in Kenntnis, daß wir Ihre Daten - soweit geschäftsnotwendig und im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes (§ 26 BDSG) zulässig - EDV-mäßig speichern und verarbeiten.
6. Eigentumsvorbehalt, Verfügungsbefugnis
Die Ware bleibt bis zur Bezahlung aller unserer auch künftig entstehenden Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehal­tende Eigentum zur Sicherung unserer Saldoforderung. Der Vorbehaltskäufer darf unsere Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr veräußern oder verarbeiten und nur, solange er nicht in Zahlungsverzug ist. Wird unsere Ware mit anderen Gegenständen vermischt oder verbunden, oder ensteht durch Be- oder Verarbeitung mit anderen Stoffen eine neue Sache, so wird bereits jetzt vereinbart, daß das Eigentum an dem vermischten Bestand oder der einheitlichen anteilig im Verhältnis des Rechnungswertes unserer Vorbehaltsware zum Rechnungswert der übrigen darin enthaltenen oder verarbeiteten Waren oder Bestandteile auf uns übergeht und daß diese Güter für uns unentgeltlich mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns verwahrt werden,. Die neue Sache gilt als Vorbehaltsware im Sinne dieser Bedingungen. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder sonstigen Verwertung der Vorbehaltsware nur dann ermächtigt, wenn die Forderung aus der weiteren Verwertung in Höhe des Rechnungswertes der von uns stammenden Ware zuzüglich 20% an uns samt allen Nebenrechten abgetreten wird. Wir nehmen die Abtretungserklärung des Kunden hiermit an. Der Vorbehaltskäufer ist berechtigt, uns abge­tretene Forderungen bis zu unserem jederzeit aus wichtigem Grund zulässigen Widerruf einzuziehen. Auf Verlangen ist der Vorbehaltskäufer verpflichtet den Drittschuldner entsprechend zu unter­richten und uns die zur Einziehung erforderlichen Unterlagen und Auskünfte zu verschaffen. Das vorbehaltene Eigentum und die vereinbarte Vorausabtretung der Kaufpreisforderung gelten bis zur Befriedigung unserer sämtlichen Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer. Auf Verlangen des Käufers geben wir die uns nach vorstehenden Bestimmungen zustehenden Sicherheiten nach unserer Wahl insoweit frei, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen um 20% übersteigt. Der Käufer darf die Ware nicht an Dritte verpfänden oder zur Sicherung übereignen, solange unser Eigentumsvorbehalt dauert. Zugriffe Dritter auf unsere Vorbehaltsware (z.B. Pfändung) hat uns der Käufer unverzüglich mitzuteilen. Die Kosten einer Abwehr der Eingriffe Dritter gehen zu Lasten des Käufers. Kommt der Besteller mit der Bezahlung einer fälligen Forderung mehr als 60 Tage in Verzug oder wird über sein Vermögen ein gerichtliches Insolvenzverfahren beantragt, sind wir berechtigt, die von uns gelieferte und unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware aus den Räumen des Käufers auch freihändig an uns zu nehmen und selbst unter Wahrung der Interessen des Käufers zu ver­werten. Die Rücknahme gilt nicht als Rücktritt.
7. Gewährleistung
Offensichtliche Mängel sind uns innerhalb von 8 Tagen schriftlich anzuzeigen. Bei rechtzeitiger und berechtigter Beanstandung erfolgt Ersatzlieferung bzw. Nachbesserung. Der Besteller hat uns hier­für erforderliche Zeit und Gelegenheit zu geben. Ein Recht des Bestellers auf Wandlung oder Minderung ist nur gegeben, wenn die Nachbesserung bzw. Ersatzlieferung nach Mahnung nicht recht­zeitig erfolgte oder endgültig fehlgeschlagen hat. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Gewährleistung auf die Abtretung der entsprechenden Ansprüche, die uns gegen den Lieferer der Fremderzeugnisse zustehen, solange und soweit Gewährleistungsansprüche gegen unseren Lieferanten noch bestehen. Wir übernehmen keine Gewähr für Schäden, die aus folgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung bzw. Lagerung, fehlerhafte Montage durch den Besteller oder Dritte, eigenmächtige Instandsetzungsversuche und Änderungen, natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, chemische oder elektrische Einflüsse etc., auf die wir keinen Einfluß haben. Unsere Angaben zum Liefergegenstand und zum Verwendungszweck, z.B. über Maße, Gewicht, Härte, Gebrauchswerte, Temperaturen etc. stellen lediglich Beschreibungen bzw. Kenngrößen dar und keine zugesicherten Eigenschaften. Sie sind unverbindliche Richtwerte und gelten nur insoweit als zugesichert, als sie unser vom Kunden für den speziellen Einsatzzweck erprobten und hierfür freigegebenen Bemusterungen entsprechen. Unerhebliche Abweichungen begründen keine Gewährleistungsrechte. Obige Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Beratungen oder Vorschläge sowie etwaige Ansprüche des Bestellers aus der Verletzung vertraglicher Nebenpflichten.
8. Gefahrübergang und Entgegennahme
Der Versand erfolgt stets auf Rechnung und Gefahr des Bestellers. Die Gefahr geht mit Übergabe an den Transportführer auf den Besteller über. Dies gilt auch, wenn wir die Anfuhr übernehmen. Dies gilt auch für Teillieferungen.
9. Verzug, Unmöglichkeit, Vertragsanpassung
Verzug und Ausbleiben der Lieferung hat der Verkäufer solange nicht zu vertreten, als ihn, seinen Erfüllungsgehilfen und Vorlieferanten kein Verschuldungsvorwurf trifft. Liegt Leistungsverzug gem. Ziffer 4 von uns vor und gewährt uns der Besteller eine angemessene Nachfrist, die nicht eingehalten wird, so ist der Besteller zum Rücktritt berechtigt. Tritt durch Verschulden des Bestellers ein Annahmeverzug ein, so bleibt er zur Gegenleistung verpflichtet. Entsteht dem Besteller ein Schaden, der durch eine Verzögerung von uns verschuldet wurde, so ist der berechtigt - sofern der Vertrag mit einer gewerblichen Tätigkeit des Kunden zusammenhängt - eine Verzugsentschädigung zu fordern. Sie beträgt für jede volle Woche der Verspätung unter Ausschluß weiterer Ansprüche 0,5% höchstens jedoch 5% vom Wert des Teiles der Gesamtlieferung, der infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Für den Fall unvorhergesehener Ereignisse im Sinne der Ziffer 4, sofern sie die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Leistung verändern oder auf unseren Betrieb einwirken und für den Fall nachträglich sich herausstellender Unmöglichkeit der Ausführung, wird der Vertrag entsprechend ange­paßt. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
10. Schadenersatzansprüche
Für Fremderzeugnisse beschränkt sich unsere Haftung auf die Abtretung der Ansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses zustehen, sofern sich aus dem Produkthaftungsgesetz keine weitergehende Haftung aus dem Gesichtspunkt der Herstellerhaftung ergibt.
11. Gerichtsstand
Der Gerichtsstand für sämtliche zwischen den Parteien sich ergebende Streitigkeiten ist das für Velbert zuständige Amts- bzw. Landgericht. Wir sind aber auch berechtigt, am Hauptsitz des Bestellers Klage zu erheben. Das Unternehmen hat seinen Firmensitz in 42551 Velbert, Dieselstr. 30, Eingetragen beim Amtsgericht Wuppertal HRB 19914, Geschäftsführer: Grazyna Schostok, Ulrich Arnhold
12. Beachtung bei Warenrückgabe
Bei Warenrückgabe ist vor Rücklieferung die Bestätigung der Rücknahme einzuholen. Grundsätzlich von Rücknahmen ausgeschlossen sind:
Warenrücknahmen unter einem Nettowert von 50,00€ sowie Sicherheitsventile, Manometer, Druckschläuche, Elektronische Bauteile und Sonderteile
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