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BAFA - Info März 2024 - Download HIER
BAFA- Förderung ade! Scheiden tut weh.
 
 
 
Öffentliche Stellungnahme zur BAFA- Förderung für hocheffiziente Querschnittstechnologien im Bereich der Drucklufttechnik Modul 1,
 
Stand März 2024.
 
Verfasser Ulrich Arnhold, Geschäftsleitung der AMAZU GmbH, 42551 Velbert
 
 
Sehr geehrte Damen und Herren,
 
 
Die AMAZU GmbH als Fachbetrieb für Druckluft- und Vakuumanlagen begleitet Klein-, Mittel und Großunternehmen seit über 10 Jahren bei Investitionsvorhaben die energieeffizient und wirtschaftlich sind. Mit Erfolg in der Umsetzung für den Kunden.
 
Unsere Bundesregierung redet täglich vom Bürokratieabbau, aber an der Umsetzung scheitert es. Insbesondere bei den jetzigen Anforderungen der BAFA- Antragsstellung, die völlig praxisfremd ist und nicht der Realität entspricht.
 
Vom Fördersatz von bis zu 25 % für Kleinunternehmen ( bis 50 Mitarbeitern und einem Umsatz von max. 10.000.000.€ pro Jahr ) sowie von bis zu 20 % Fördersatz für mittelständische- Unternehmen,
 
( bis 250 Mitarbeitern und einem Umsatz von max. 50.000.000 € pro Jahr ) einmal ganz zu schweigen.
 
Große Unternehmen erhalten keine Förderung mehr.
 
Warum eigentlich nicht? Die Karten wurden hier neu gemischt.
 
Wir haben unseren Kunden in der Vergangenheit immer geraten den ausgetauschten Bestandskompressor als Reservekompressor für Notfälle zu behalten, denn auch bei Ausfällen und Servicearbeiten wird Druckluft benötigt.
 
Nach den neuen BAFA- Richtlinien müssen diese Bestandsanlagen mindestens 5 Jahre alt sein und nachweislich ausgetauscht und entsorgt werden.
 
Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen diese aber noch funktionsfähig sein.
 
Nach meiner Meinung wird hier die Flexibilität jedes Unternehmens beeinträchtigt und die Wegwerfgesellschaft auf Landes- bzw. Bundesebene gefördert, obwohl man in der Öffentlichkeit anders spricht.
 
Einen wichtigen Punkt möchte ich von den vielen erklärungsbedürftigen Unstimmigkeiten noch nennen, dass mit der Umsetzung der Maßnahme, für die die Förderung beantragt wird, erst nach der Ausstellung des Zuwendungsbescheides durch die BAFA begonnen werden darf.
 
Dieses kann, wie uns aus kürzester Vergangenheit bekannt, sehr lange dauern.
 
Bei Verstoß dieser Regelung ist keine Förderung mehr möglich!
 
Zum Abschluss gesagt sind die neuen überarbeiteten Richtlinien völlig praxisfremd und vom täglichen Geschehen sehr stark abweichend.
 
Danke liebe BAFA- Verantwortlichen zur märchenhaften Darstellung des überarbeiteten Förderungsprogramms. Grün aber vielleicht nicht hoffnungslos.
 
Unternehmensförderung oder vielleicht sogar Vernichtung einmal ganz anders.
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